Prüfungsorganisation an der Schule

Voraussetzungen

  • Eine Gruppe von Schüler*innen (im Klassenverband oder einzelne Schüler*innen aus verschiedenen Klassen) tritt zu einem gemeinsamen ECDL Prüfungstermin an.
  • Eine Mindestteilnehmer*innen-Anzahl ist nicht gegeben, allerdings müssen mindestens 10 Module zur Testung angemeldet werden (Organisation erfolgt durch die ECDL Koordination im jeweiligen Schul Test Center).
  • Eine Prüfung kann nur in einer als Schul Test Center registrierten Schule stattfinden.

Die organisierende Lehrkraft ist für die technische Funktionalität des Raumes und der Geräte während der Prüfung zuständig

Anmeldung eines Prüfungstermins

  • Die Prüfungskandidat*innen sind von der organisierenden Lehrkraft des ECDL Schul Test Centers in ECDL EPOS, dem ECDL/ICDL Prüfungsverwaltungsportal für Schulen einzutragen.
  • Der Prüfungstermin ist spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin in der Datenbank anzumelden.
  • Pro Prüfungstermin müssen mindestens 10 Module angemeldet werden (geringere Modulzahlen können im Kommentarfeld begründet werden).
  • Im Rahmen eines Prüfungstermins können alle angebotenen ECDL Module absolviert werden.
  • Für Hilfestellungen rund um das OCG EPOS steht das OCG Office zur Verfügung.

Zuteilung der Prüfer*innen

Durch das Beantragen des Prüfungstermins in der Datenbank werden die Prüfer*innen informiert und können diesen nach der Freigabe übernehmen.

  • Mit der Prüfungsübernahme ergeht eine E-Mail an die organisierende Lehrkraft, welche die Kontaktdaten des Prüfers/der Prüferin enthält.
  • Die rechtzeitige Kontaktaufnahme zwischen Prüfer*innen und Lehrkraft wird empfohlen.
  • Eine Schule kann eine*n Prüfer*in sieben Tage vor dem Prüfungstermin mit einer schriftlichen Begründung an ecdl-schule@ocg.at ablehnen.

WICHTIG:

  • Ein*e Prüfer*in darf nicht in mehreren Räumen gleichzeitig prüfen. Bei Verstoß wird der gesamte Prüfungstermin aberkannt und die prüfende Person wird verwarnt bzw. gesperrt.
  • Die Prüfung darf nicht durch die organisierende Lehrkraft beaufsichtigt werden.
  • Die organisierende Lehrkraft darf den Schüler*innen während der Prüfung in keiner Weise helfen.
  • Die Anwesenheit der organisierenden Lehrkraft während der Prüfung ist jedoch unbedingt erforderlich (Vier-Augen-Prinzip und Aufsichtspflicht).
  • Die Identität der Prüfungskandidat*innen ist durch einen Lichtbildausweis nachzuweisen.
  • Sollten einzelne Kandidat*innen ihren Ausweis vergessen haben, muss die Lehrkraft die Identität dieser Schüler*innen bestätigen.

Prüfungsgebühren

  • Die Gebühren für die Prüfung werden von dem/der Prüfer*in sofort vor Ort und vor Prüfungsbeginn kassiert.
  • Ein vorheriges Inkasso durch die organisierende Lehrkraft wird empfohlen.
  • Alle Module, mit deren Prüfung begonnen wurde, sind zu bezahlen.
  • Der/die Prüfer*in ist gemäß Rechnungslegungsgesetz verpflichtet, eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Prüfungsgebühren auszustellen. Dabei wird eine Bestätigung über den gesamten Prüfungstermin ausgestellt.

Qualitätssicherung und Regeln

  • Während der Prüfungsdurchführung darf die Lehrkraft keine Hilfestellungen leisten. Bei Nichteinhaltung darf der/die Prüfer*in die Lehrkraft aus dem Prüfungsraum verweisen.
  • Sollte das Prüfungssystem nicht funktionstüchtig sein, wird die Prüfung abgebrochen und nicht verrechnet.
  • Der/die Prüfer*in darf keine Veränderungen an der Hard- oder Software der Schule durchführen.
  • Für nicht durchgeführte Teilprüfungen wird von den Schüler*innen keine Prüfungsgebühr eingehoben.
  • Bei elektronischen Prüfungen sind die Ergebnisse unmittelbar nach Beendigung der Prüfung bekannt.
  • Bei handschriftlich verfassten Prüfungen müssen alle Prüfungsdateien aus dem Netzwerk wieder entfernt werden. Bei Missbrauch wird die Schule für ECDL Prüfungen gesperrt.
  • Auditor*innen der OCG besuchen stichprobenartig Prüfungen, um die vorgeschriebene Qualität sicherzustellen.
  • Die OCG Auditor*innen beraten Lehrkräfte sowie Prüfer*innen und stehen bei Fragen und Problemen jederzeit zur Verfügung.

Zertifikatsausstellung

  • Nach Abschließen der Prüfung werden alle Prüfungsdaten in einer Datenbank (unter Wahrung des Datenschutzes) gespeichert und an die OCG zur Zertifikatserstellung automatisiert übermittelt.
  • Die Ergebnisse der Prüfungen und die Übersicht über die geleisteten Module sind innerhalb von drei Tagen in der Datenbank einsehbar und zum Download verfügbar.
  • Die Zusendung eines ECDL Zertifikats pro Prüfungskandidat*in mit Auflistung aller geleisteten Module erfolgt nur automatisch für Personen mit einer Skills Card Nummer vor 01.09.2021. Die Zusendung weiterer Zertifikate kann bei der OCG (ecdl-schule@ocg.at) beantragt werden.

Technische Probleme des Testsystems

Bei technischen Störungen des ITS Organizer oder der ITSR3 kontaktieren Sie bitte den Support der Firma bit media (support@bitmedia.at oder +43 316 / 28 61 86).

Bei technischen Problemen OCG EPOS oder der Zertifikatsdatenbank kontaktieren Sie bitte das Office der OCG (ecdl-schule@ocg.at oder +43 1 512 02 35-0).

Technik Support

Bei technischen Störungen des ITS Organizer oder der ITSR3 kontaktieren Sie bitte den Support der Firma bit media (support@bitmedia.at oder +43 316 / 28 61 86).

Bei technischen Problemen OCG EPOS oder der Zertifikatsdatenbank kontaktieren Sie bitte das Office der OCG (ecdl-schule@ocg.at oder +43 1 512 02 35-0).